19.09.2023
Das Schweizerische Bundesgericht und die Gesetzgebung haben in jüngster Zeit die bestehende strenge Praxis in verschiedenen Bereichen des Strassenverkehrsrechts aufgeweicht. So hat das Bundesgericht festgehalten, dass eine Person, welche während der Fahrt kurz auf ihr Mobiltelefon schaut, keine Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begeht. Weitergehend wurde entschieden, dass das Rechtsvorbeifahren auf Schweizer Autobahnen grundsätzlich erlaubt ist, ein Rechtsüberholen aber weiterhin verboten bleibt.