Wir halten uns an die Hygieneregeln des Bundes.
Grundsätzlich gilt in der ganzen Kanzlei Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum befindet.
Beim Eingang Empfang / Sitzungszimmer befindet sich eine Handhygienestation: Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und die Klientschaft desinfizieren sich bei Betreten der Kanzlei die Hände.
Das Kanzleipersonal wäscht sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. In den Sanitäranlagen stehen Einwegtücher für das Händetrocknen zur Verfügung.
Die Büroräume und insbesondere die Besprechungszimmer sind regelmässig bzw. nach jeder Sit- zung zu lüften. In kleinen Besprechungszimmern ist das Tragen von Schutzmasken empfohlen, um einer Ansteckung durch Aerosol vorzubeugen.
Nach jeder Sitzung sind Türgriffe, Stuhllehnen, Tischoberflächen, Telefon und Fenstergriffe zu desinfizieren. 70% ethanolhaltiges Reinigungsmittel genügt (in allen Drogerien erhältlich).
Entfernung von unnötigen Gegenständen, welche von Kundschaft angefasst werden können, wie z.B. Zeitschriften und Papiere in Wartezimmern und Gemeinschaftsbereichen (wie Kaffeeecken und Küchen).
Personal, Mitarbeiter und Klienten halten zu jedem Zeitpunkt 2 m Abstand zueinander. Sie machen sich im Bedarfsfall gegenseitig drauf aufmerksam.
Der Eingangs- und Empfangsbereich ist so zu gestalten, dass der Sicherheitsabstand von 2 m ein- gehalten werden kann (Bodenmarkierungen; Abstand Sitzgelegenheit).
Damit kein unnötiges Kreuzen erfolgt, sind Termine mit der Klientschaft mit genügend zeitlicher Re- serve zwischen den Sitzungen zu planen. Auch damit Zeit bleibt für die Hygienemassnahmen nach Ziff. 1 vorstehend.
In den Besprechungszimmern ist ein Mindestabstand von 2 m sicherzustellen.
Achtung: auch bei stehenden Gesprächen Minimalabstand von 2 m nicht vergessen.
Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbe- sondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
Arbeitsplätze werden so eingerichtet, dass 2 m Abstand sichergestellt sind.
An jedem Arbeitsplatz steht ein Desinfektionsmittel. Nur eigenes Schreibmaterial verwenden. Nach jedem Arbeitstag sind Arbeitsfläche, Telefon, Maus, Tastatur, Stuhllehnen und Fenstergriffe mit Desinfektionsmittel zu reinigen. Bei mobilen Arbeitsplätzen bei Verlassen des Arbeitsplatzes. Tür- griffe zu individuellen Räumen sind regelmässig zu desinfizieren.
Besprechungszimmer: Jeder Gästeplatz ist von vorneherein individuell mit Getränken und Geschirr zu versehen, welches nach der Sitzung abzuräumen ist. Für Kaffee steht idealerweise eine Selbst- bedienungsmaschine zur Verfügung mit einem separaten Desinfektionsmittel für eine Reinigung bei der Bedienung. Vor der Aufbereitung des Sitzungszimmers und nach dem Abräumen sind die Hände gründlich zu waschen.
Während den Pausen wird gelüftet. Bei schönem Wetter bleiben die Fenster offen. Mit Ausnahme Besprechungszimmer (Vertraulichkeit, ev. Gebrauch von Schutzmasken vgl. 1.).
Das Personal ist dafür besorgt, dass die WC-Anlagen mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel regelmässig gereinigt werden. Im WC ist ein Desinfektionsmittel bereitzustellen für die Toiletten- brille. Für das Händewaschen sind Handseife und Einwegtücher bereitzustellen.
Die Kanzlei wird wöchentlich von einer Putzfachkraft gereinigt.
Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG und bleiben − wenn immer möglich − zu Hause. Der Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ist in der COVID-19-Verordnung 2 ausführlich geregelt.
Bei der Terminvereinbarung ist darauf hinzuweisen, dass die betreffende Person bestätigen muss, dass sie keine Krankheitssymptome aufweist.
Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen oder Verlust des Geruchs- und Geschmacksempfinden sind unverzüglich nach Hause zu schicken und anzuweisen, die Vorschriften und Empfehlungen gemäss BAG zu befolgen.
Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleis- ten.
Das Personal wird korrekt über die individuellen Sicherheitsvorkehrungen informiert.
Falls Schutzmasken getragen werden, sind diese nach Vorgaben des Herstellers zu verwenden.
Vorgängiges Zusenden der Sicherheitsvorkehrungen per Mail.
Aushang der Sicherheitsvorkehrungen beim Eingang.
Dieses Dokument wurde auf Basis der Schutzmassnahmen des WBF/SECO Schutzkonzepte erstellt. Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitern übermittelt und erläutert. Weitere Angaben sind dem Merk- blatt für Arbeitgeber «Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – Coronavirus (COVID-19)» des SECO zu entnehmen.
Bern, 13. Januar 2021 Damke Rechtsanwälte
Die Regeln «Testen», «Tracing», «Isolation und Quarantäne» dienen dazu, die Infektionsketten von Mensch zu Mensch zu entdecken und zu stoppen. Gemäss aktuellem Wissen können wir so die Ausbreitung des neuen Coronavirus am wirksamstem kontrollieren und weiter eindämmen.
Doch weiterhin gilt: Befolgen Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln. Damit können Sie sich und andere am besten vor einer Ansteckung schützen.
Infektionen früh erkennen: Fühlen Sie sich krank, oder spüren Sie einzelne Symptome? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Beantworten Sie alle Fragen im Online-Check oder am Telefon bestmöglich. Am Ende erhalten Sie eine Handlungsempfehlung und gegebenenfalls die Anweisung, sich testen zu lassen. Bleiben Sie zu Hause bis das Testergebnis vorliegt.
Diese Empfehlungen gelten auch, wenn Sie nur leichte Symptome haben. Denn infizierte Personen sind auch ansteckend, wenn sie sich gesund fühlen.
Die typischen Krankheitssymptome finden Sie hier: Link
Infektionsketten identifizieren: Falls der Coronavirus-Test eine Infektion anzeigt, ermitteln die kantonalen Behörden gemeinsam mit der betroffenen Person, mit wem sie bis zwei Tage vor Auftreten der Krankheitssymptome engen Kontakt hatte. Anschliessend informieren die Behörden diese Kontaktpersonen über eine mögliche Ansteckung und das weitere Vorgehen. Dieser Prozess wird Contact Tracing genannt.
Bei einem Restaurantbesuch oder der Teilnahme an öffentlichen Anlässen oder Aktivitäten sollten Sie möglichst Ihre Kontaktdaten hinterlassen. So können die kantonalen Behörden die Infektionsketten rückverfolgen. Erkrankt beispielsweise der Servicemitarbeiter, welcher Sie am Vortag im Restaurant bedient hat, werden Sie die kantonalen Behörden auf Basis der Präsenzliste entsprechend informieren.
Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt. Detailliertere Informationen zu Contact Tracing und App finden Sie hier: Link
Infektionsketten stoppen: Fällt der Coronavirus-Test positiv aus oder hatten Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person, müssen Sie in Isolation beziehungsweise in Quarantäne gehen, damit sich das Virus nicht weiter verbreiten kann. Die kantonale Behörde meldet sich und informiert über das Vorgehen. Weitere Informationen finden Sie hier: Link
Unsere Empfehlung: Halten Sie wo immer möglich Abstand zu anderen Personen. Dies gilt beispielsweise auch bei der Teilnahme an einer Veranstaltung: Wenn Sie sich während dieser strikt an die Abstands- und Hygieneregeln halten, ist keine Quarantäne nötig, wenn eine (unwissentlich) infizierte Person dieselbe Veranstaltung besucht hat. Denn in diesem Fall ist das Risiko einer Infektion viel kleiner.
Mit dem neuen Coronavirus können Sie sich anstecken, wenn Sie engen und längeren Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Indem Sie den nötigen Abstand (2 Meter) halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung:
Wir empfehlen Ihnen dringend, im ÖV eine Hygienemaske zu tragen,
falls der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Umgehen
Sie wenn möglich die Pendlerzeiten morgens und abends und nutzen Sie
schwächer frequentierte Verbindungen, vor allem wenn Sie in der Freizeit
reisen.
Im öffentlichen Raum müssen Sie keine Hygienemaske tragen. Wir empfehlen dies aber in folgenden Situationen:
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Indem Sie Ihre Hände regelmässig mit Seife sorgfältig waschen, können Sie sich schützen. Die Seife macht das Virus unschädlich.
Waschen Sie die Hände, wenn Sie nach Hause kommen, nach dem Schnäuzen, Niesen oder Husten oder bevor Sie essen oder Essen zubereiten.
Sie waschen Ihre Hände richtig, wenn Sie sich die Hände einseifen, bis sie vollständig eingeschäumt sind. Spülen Sie die Hände unter fliessendem Wasser gut ab. Trocknen Sie sie mit einem sauberen Handtuch, wenn möglich mit einem Wegwerf-Papiertuch oder einer einmal benutzbaren Stoffhandtuchrolle.
Zudem sollten Sie beachten, dass Sie am besten keine Ringe
tragen oder aber diese vor dem Händewaschen abnehmen und ebenfalls
einseifen. Pflegen Sie Ihre Haut mit einer Feuchtigkeitscreme und halten
Sie die Fingernägel kurz und sauber.
Je nachdem, was wir gerade angefasst haben, sind unsere Hände nicht sauber. Ansteckende Tröpfchen aus Husten und Niesen können sich an den Händen befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt. Darum ist es wichtig, das Händeschütteln zu vermeiden. Gegen Ansteckung können wir uns schützen, indem wir:
Das BAG empfiehlt nicht, im Alltag Handschuhe zu benutzen. Sie bieten
keinen Schutz vor Ansteckung und vermitteln eine falsche Sicherheit.
In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
Schnäuzen, Niesen, Spucken, Husten: Damit können wir Viren übertragen, wenn wir die Verhaltensregeln nicht beachten.
Nehmen Sie diese ernst und lassen Sie sich behandeln. Warten Sie nicht zu lange, nehmen Sie Hilfe in Anspruch: Rufen Sie einen Arzt oder eine Ärztin an.
Arbeitgeber müssen besonders gefährdete Personen schützen. Informationen dazu finden Sie hier: Link