Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von
mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die
SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit
einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten
stoppen.
Die SwissCovid App für Mobiltelefone (Android/iPhone) trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen. Die SwissCovid App ist im Apple Store und Google Play Store verfügbar.
Bitte installieren Sie die SwissCovid App aus den regulären App-Stores, auch falls Sie die Pilot-Version besitzen. Dadurch wird diese aktualisiert. Die Daten bleiben erhalten.
Die Nutzung der SwissCovid App ist freiwillig und
kostenlos. Je mehr Personen die App installieren und verwenden, umso
wirksamer unterstützt sie die Eindämmung des neuen Coronavirus.
Weiterhin gilt: Wir alle müssen die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Denn durch die Kombination von SwissCovid App, Contact Tracing und Einhalten der Regeln können wir das neue Coronavirus weiter eindämmen.
Installieren Sie die SwissCovid App auf Ihr Apple- oder Android-Mobiltelefon. Danach müssen Sie nichts weiter tun, als das Mobiltelefon bei eingeschalteter Bluetooth-Funktion bei sich zu haben.
Innerhalb der Reichweite von Bluetooth tauscht das Mobiltelefon mit
allen anderen Mobiltelefonen, welche ebenfalls eine kompatible App
installiert haben, die zufälligen IDs (Identifizierungscodes) aus. Die
zufälligen IDs werden für 14 Tage auf dem Mobiltelefon gespeichert und
danach automatisch gelöscht. Kompatible Apps sind die SwissCovid App und
gleichartige Apps aus anderen Ländern (zum Beispiel die Corona-Warn-App
aus Deutschland). Die Speicherung der zufälligen IDs von Nutzerinnen
und Nutzer von anderen Länder-Apps werden zurzeit zwar gespeichert. Eine
Warnung über diese Apps ist jedoch noch nicht möglich.
Wird eine SwissCovid App-Nutzerin oder ein -Nutzer positiv auf das Coronavirus getestet, erhält diese Person von den kantonalen Behörden den Covidcode (Freigabecode). Nur mit dem Covidcode kann sie oder er die Benachrichtigungsfunktion in der App aktivieren. Dadurch warnt die Person andere App-Nutzerinnen/-Nutzer, mit der sie während der Ansteckungsphase (zwei Tage vor Ausbruch der Krankheitssymptome) in engem Kontakt stand. Mit Eingabe des Covidcodes erfolgt die Benachrichtigung an diese automatisch. Eine benachrichtigte Person erfährt nicht, von wem die Meldung stammt. Dennoch kann es sein, dass sich jemand anhand des Datums an die Person und den Kontakt erinnern kann.
Eine Meldung wird ausgelöst, wenn die App-Nutzerin oder der App-Nutzer innerhalb eines Tages insgesamt mindestens 15 Minuten mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern in der Nähe von mindestens einer infizierten Person war. Es kann sein, dass man an einem Tag mehreren infizierten Personen für weniger als 15 Minuten begegnet ist. Da diese Kontakte gesamthaft länger als 15 Minuten dauerten, informiert die SwissCovid App, dass die Möglichkeit einer Ansteckung besteht.
Die benachrichtigen Personen können die in der App genannte Infoline SwissCovid anrufen und die weiteren Schritte abklären. Die Privatsphäre wird dabei jederzeit gewahrt. Hat eine benachrichtigte Person bereits Krankheitssymptome, sollte sie zu Hause bleiben, den Kontakt zu anderen Menschen meiden, den Coronavirus-Check machen oder ihre Ärztin/ihren Arzt anrufen.
Durch dieses solidarische Verhalten können wir alle helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.
Daten, welche das Mobiltelefon über andere Nutzerinnen und Nutzer erfasst, speichert es einzig lokal. Das Mobiltelefon oder die SwissCovid App senden keine Personen- oder Ortungsdaten an zentrale Speicherorte oder Server. Daher kann niemand rekonstruieren, mit welcher Person man Kontakt gehabt hatte und wo der Kontakt stattfand.
Wenn die Coronavirus-Krise überstanden ist, oder falls sich die App als wirkungslos erweisen sollte, wird das System abgestellt.
Damit die SwissCovid App lanciert werden kann, musste das
Epidemiengesetz angepasst werden. Der Bundesrat hat dem Parlament eine
entsprechende Vorlage vorgelegt. In der Juni-Session hat es den
gesetzlichen Grundlagen zur App zugestimmt und den Gesetzesentwurf nur
geringfügig angepasst. Er regelt Organisation, Betrieb, bearbeitete
Daten und Nutzung der App. Das Parlament hat der Gesetzänderung am 19.
Juni 2020 zugestimmt.
Personen sollen sich gemäss dem Parlamentsbeschluss kostenlos testen
lassen können, wenn sie via SwissCovid App eine Meldung erhalten, dass
sich möglicherweise mit dem neuen Coronavirus angesteckt haben.
Informationen zu diesem Thema auf der Seite des BSV
IT-Fachleute und verschiedene Personengruppen haben die
Funktionsweise und die Datensicherheit der SwissCovid App während der
Pilotphase umfassend getestet. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit
(NCSC) hat die Testergebnisse entgegengenommen und die nötigen
Anpassungen der App veranlasst.
Informationen zum Sicherheits-Test des SwissCovid-Systems (Public
Security Test «SwissCovid Proximity Tracing System») finden Sie auf der
Webseite des NCSC/MELANI.
Das SwissCovid App-System wurde in unserem Auftrag in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, den beiden Eidgenössisch Technischen Hochschulen Zürich (ETH) und Lausanne (EPFL) und der Schweizer Firma Ubique entwickelt.