Erwachsenenstraf-urteile im Jahr 2021

Geschwindigkeits-übertretungen und Alkoholfahrten weiter im Abwärtstrend

16.05.2022 - Mit 97 386 Verurteilungen ist die Anzahl Strafregistereinträge im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (–1%). Den abnehmenden Zahlen bei den Verstössen gemäss Strafgesetzbuch (StGB) und Betäubungsmittelgesetz (BetmG) steht ein Anstieg beim Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) gegenüber. Die Gesamtzahl der Urteile aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist im Vergleich zum Vorjahr stabil; hingegen dauert der jahrelange Abwärtstrend bei den Geschwindigkeitsübertretungen und bei den Fahrten in fahrunfähigem Zustand weiter an. Dies geht aus der Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Nachdem im Jahr 2020 die Verurteilungszahlen noch stark gesunken waren (–9%), gingen die Zahlen für das Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr nur leicht zurück (–1%). Zwar sanken diese bei den Urteilen aufgrund des Strafgesetzbuches und jenen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes um jeweils 5%, kompensiert wird dies aber durch einen Anstieg von 5% beim Ausländer- und Integrationsgesetz. Beim Strassenverkehrsgesetz sind die Zahlen genauso so hoch wie im Vorjahr.

Langjähriger Trend: Massendelikte im Strassenverkehr gehen stetig zurück

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Verurteilungen aufgrund von Vergehen oder Verbrechen im Strassenverkehr zwar konstant geblieben, betrachtet man die Zahlen aber über einen längeren Zeitraum, zeigt sich für die letzten zehn Jahre ein Rückgang von –5 %. Die groben Verletzungen der Verkehrsregeln (meist Geschwindigkeitsübertretungen) und das Fahren im fahrunfähigen Zustand (meist Alkohol, aber auch Drogen und Medikamente) machen den Hauptteil aller Verurteilungen aufgrund von Straftaten des SVG aus (durchschnittlich 67% in den letzten zehn Jahren).

Bei diesen Massendelikten ist der langjährige rückläufige Trend mit –22% respektive –36% besonders ausgeprägt. Eine solche Entwicklung ist bei Massendelikten in einem solchen Ausmass sehr selten zu beobachten. Diese bereits vorher bestehende Tendenz wurde im Jahr 2020 durch die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung verstärkt und hat sich auch im Jahr 2021 weiter fortgesetzt.

Jedoch wurden im Jahr 2021 17% mehr Urteile aufgrund einer qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln (meist besonders hohe Geschwindigkeitsübertretungen) ausgesprochen als im Vorjahr.

Trendwende: mehr Geschwindigkeitsübertretungen bei den unter 25-Jährigen

Je nach Altersklasse lassen sich Unterschiede bei dieser Entwicklung erkennen. Bei den unter 25-Jährigen sind die Zahlen vor den Beschränkungen der Mobilität zur Pandemiebekämpfung am stärksten gesunken. 2019 wurden in dieser Altersklasse 32% weniger Personen aufgrund grober Verletzungen der Verkehrsregeln und 44% weniger Personen aufgrund einer Fahrt im fahrunfähigen Zustand verurteilt, als dies 2011 der Fall gewesen war. In den beiden von der Pandemie betroffenen Jahren kam es hingegen zu einem Anstieg von 17% bei den groben Verletzungen der Verkehrsregeln und zu einem im Verhältnis zu den anderen Altersgruppen eher geringen Rückgang (–9%) bei den Fahrten im fahrunfähigen Zustand.

Umgekehrte Trendwende: weniger Geschwindigkeitsübertretungen bei den über 44-Jährigen

Bei den über 44-Jährigen zeigt sich ein umgekehrtes Bild: In den Jahren von 2011 bis 2019 stieg die Anzahl Personen, die aufgrund einer groben Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt wurden, um 6%; und bei den Fahrten im fahrunfähigen Zustand war der Abwärtstrend mit –5% im Vergleich zu den anderen Altersklassen eher als gering einzustufen.

Dafür war der Effekt der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie umso markanter: er liegt für die Zeitspanne von 2019 bis 2021 bei –17% für die groben Verletzungen der Verkehrsregeln und bei –23% für die Fahrten in fahrunfähigem Zustand. Bei den 25 bis 44-Jährigen kam es sowohl vor der Pandemie als auch während der Pandemie zu einem im Vergleich zu den älteren und jüngeren Altersgruppen moderateren Abwärtstrend der Verurteilten für die beiden hier analysierten Straftaten.

Umfassende Zahlen zu den Bundesnebengesetzen

Neben dem SVG, dem AIG und dem BetmG gibt es weitere Bundesnebengesetze, aufgrund deren Strafbestimmungen Personen ins Strafregister eingetragen werden. Seit 2008 stehen Zahlen für alle Bundesnebengesetze zur Verfügung, die ein Vergehen oder Verbrechen enthalten. Oft enthalten Bundesnebengesetze nur Übertretungen und sind aus diesem Grund nicht Bestandteil der Statistik.

Es werden zudem auch Daten zu den verurteilten Personen ausgewiesen: Im Jahr 2021 ergingen die meisten Urteile aufgrund des Waffengesetzes (4025 Verurteilungen). Mengenmässig an zweiter Stelle steht das Tierschutzgesetz mit 558 Verurteilungen für denselben Zeitraum.

Landesverweisungen

Im Jahr 2021 wurden 1895 Landesverweisungen ausgesprochen. Davon waren 90% obligatorische Landesverweisungen. Mehr als die Hälfte wurde für eine Dauer von mehr als fünf Jahren verhängt. 34% der betroffenen Personen waren Bürger oder Bürgerinnen der Europäischen Union.

Von den Verurteilungen, bei denen das Gesetz eine obligatorische Landesverweisung vorsieht, wurde diese in 59% der Fälle ausgesprochen, was einem Rückgang um 3 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

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