Geplante änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Die Verkehrskommission des Nationalrates will die Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» anpassen und sie damit verhältnismässiger ausgestalten und ungewollte Härten beseitigen. Zudem spricht sie sich gegen eine Fahrradhelmpflicht für unter 16-Jährige aus.

Nachdem die Kommission an ihrer ersten Sitzung dieses Jahres eine Anhörung zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes ( 21.080 ) durchführte sowie oppositionslos auf die Vorlage eingetreten ist, erfolgte nun die Detailberatung. Mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die KVF dabei klar gegen eine Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausgesprochen. Sie ist der Ansicht, dass eine entsprechende Pflicht keine wesentlichen Sicherheitsvorteile mit sich bringt, jedoch grosse Vollzugsprobleme mit sich bringt und der Attraktivität des Fahrrades schaden könnte.

Weiter befürwortet die Kommission die im Entwurf des Bundesrates festgelegten Änderungen von Höchstlänge und Höchstgewichten zur Förderung von umweltfreundlichen Technologien oppositionslos (Art. 9 Abs. 2 bis ). Auch die Förderung der digitalen Transformation im Strassenverkehr unterstützt die Kommission, indem dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt werden soll, das automatisierte Fahren frühzeitig zu regeln. Was die Anpassung der «Via sicura»-Massnahmen betrifft, geht die Kommission mit dem Bundesrat darin einig, dass die Gerichte bei Raserdelikten mehr Ermessensspielraum erhalten sollen, um die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Sie hat sich daher mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür ausgesprochen, auf eine einjährige Mindestfreiheitsstrafe zu verzichten. In Bezug auf den Führerausweisentzug bei Raserdelikten, will die Kommission noch einen Schritt weitergehen als der Bundesrat und die Mindestdauer von heute 24 Monaten auf 6 Monate senken (13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung). Der Bundesrat hatte eine Senkung auf 12 Monate vorgeschlagen. Ausserdem befürwortet die KVF-N eine Strafmilderung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Blaulichtfahrenden, die bei dringlichen oder aus taktischen Gründen notwendigen Dienstfahrten begangen werden und beschliesst mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, für die Strafbarkeit lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit zu berücksichtigen, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission ausserdem, das Verbot von öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen aufzuheben. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 20 zu 4 Stimmen angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Frühjahrssession vom Nationalrat behandelt.

Platzhalter

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Google Maps. Dazu werden Cookie gespeichert. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzinformationen widerrufen oder anpassen.