Aus der Gesetzgebung: Inkrafttreten der Massnahmen zur Stabilisierung der AHV

Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Am 9.12.2022 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der Reform sowie der Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV per 1.1.2024 beschlossen.

Mit der Reform AHV 21 wird die AHV finanziell stabilisiert und das Rentenniveau bleibt erhalten. Das Rentenalter, das künftig als "Referenzalter" bezeichnet wird, liegt künftig für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Das Referenzalter für Frauen wird daher schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Diese Anhebung wird von Ausgleichsmassnahmen begleitet: Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgang 1961 bis und mit 1969) können ihre Rente zu besseren Bedingungen vorbeziehen, oder sie erhalten einen Rentenzuschlag, wenn sie bis 65 Jahre arbeiten.
Die Reform wird auch mehr Flexibilität ermöglichen: Die Versicherten können den Zeitpunkt ihres Renteneintritts zwischen 63 und 70 Jahren frei bestimmen. Dank der Möglichkeit, eine Teilrente zu beziehen, können sie ihre Erwerbstätigkeit schrittweise reduzieren. Personen, die nach dem 65. Lebensjahr weiterarbeiten, können unter bestimmten Bedingungen ihre Beitrags- und Versicherungslücken schliessen und so ihre Rente verbessern, wodurch ein Anreiz geschaffen wird, länger zu arbeiten.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird zusätzliche Einnahmen generieren: Der reduzierte Satz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent, der Sondersatz für Beherbergung von 3,7 auf 3,8 Prozent und der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent steigen.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats vom 30.08.2023 (Link)

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