Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Am 9.12.2022 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der Reform sowie der Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV per 1.1.2024 beschlossen.
Mit der
Reform AHV 21 wird die AHV finanziell stabilisiert und das Rentenniveau
bleibt erhalten. Das Rentenalter, das künftig als "Referenzalter"
bezeichnet wird, liegt künftig für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Das
Referenzalter für Frauen wird daher schrittweise von 64 auf 65 Jahre
angehoben. Diese Anhebung wird von Ausgleichsmassnahmen begleitet:
Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgang 1961 bis und mit 1969) können
ihre Rente zu besseren Bedingungen vorbeziehen, oder sie erhalten einen
Rentenzuschlag, wenn sie bis 65 Jahre arbeiten.
Die Reform wird auch
mehr Flexibilität ermöglichen: Die Versicherten können den Zeitpunkt
ihres Renteneintritts zwischen 63 und 70 Jahren frei bestimmen. Dank der
Möglichkeit, eine Teilrente zu beziehen, können sie ihre
Erwerbstätigkeit schrittweise reduzieren. Personen, die nach dem 65.
Lebensjahr weiterarbeiten, können unter bestimmten Bedingungen ihre
Beitrags- und Versicherungslücken schliessen und so ihre Rente
verbessern, wodurch ein Anreiz geschaffen wird, länger zu arbeiten.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird zusätzliche Einnahmen generieren: Der reduzierte Satz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent, der Sondersatz für Beherbergung von 3,7 auf 3,8 Prozent und der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent steigen.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats vom 30.08.2023 (Link)