Corona-Schutzkonzept

1. HÄNDEHYGIENE / HYGIENE

Wir halten uns an die Hygieneregeln des Bundes.

Massnahmen

Grundsätzlich gilt in der ganzen Kanzlei Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum befindet.

Beim Eingang Empfang / Sitzungszimmer befindet sich eine Handhygienestation: Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und die Klientschaft desinfizieren sich bei Betreten der Kanzlei die Hände.

Das Kanzleipersonal wäscht sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. In den Sanitäranlagen stehen Einwegtücher für das Händetrocknen zur Verfügung.

Die Büroräume und insbesondere die Besprechungszimmer sind regelmässig bzw. nach jeder Sit- zung zu lüften. In kleinen Besprechungszimmern ist das Tragen von Schutzmasken empfohlen, um einer Ansteckung durch Aerosol vorzubeugen.

Nach jeder Sitzung sind Türgriffe, Stuhllehnen, Tischoberflächen, Telefon und Fenstergriffe zu desinfizieren. 70% ethanolhaltiges Reinigungsmittel genügt (in allen Drogerien erhältlich).

Entfernung von unnötigen Gegenständen, welche von Kundschaft angefasst werden können, wie z.B. Zeitschriften und Papiere in Wartezimmern und Gemeinschaftsbereichen (wie Kaffeeecken und Küchen).

2. DISTANZ HALTEN

Personal, Mitarbeiter und Klienten halten zu jedem Zeitpunkt 2 m Abstand zueinander. Sie machen sich im Bedarfsfall gegenseitig drauf aufmerksam.

Massnahmen

Der Eingangs- und Empfangsbereich ist so zu gestalten, dass der Sicherheitsabstand von 2 m ein- gehalten werden kann (Bodenmarkierungen; Abstand Sitzgelegenheit).

Damit kein unnötiges Kreuzen erfolgt, sind Termine mit der Klientschaft mit genügend zeitlicher Re- serve zwischen den Sitzungen zu planen. Auch damit Zeit bleibt für die Hygienemassnahmen nach Ziff. 1 vorstehend.

In den Besprechungszimmern ist ein Mindestabstand von 2 m sicherzustellen.

Achtung: auch bei stehenden Gesprächen Minimalabstand von 2 m nicht vergessen.

3. REINIGUNG ARBEITSPLATZ UND ALLGEMEINE RÄUME

Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbe- sondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.

Arbeitsplätze werden so eingerichtet, dass 2 m Abstand sichergestellt sind.

Massnahmen

An jedem Arbeitsplatz steht ein Desinfektionsmittel. Nur eigenes Schreibmaterial verwenden. Nach jedem Arbeitstag sind Arbeitsfläche, Telefon, Maus, Tastatur, Stuhllehnen und Fenstergriffe mit Desinfektionsmittel zu reinigen. Bei mobilen Arbeitsplätzen bei Verlassen des Arbeitsplatzes. Tür- griffe zu individuellen Räumen sind regelmässig zu desinfizieren.

Besprechungszimmer: Jeder Gästeplatz ist von vorneherein individuell mit Getränken und Geschirr zu versehen, welches nach der Sitzung abzuräumen ist. Für Kaffee steht idealerweise eine Selbst- bedienungsmaschine zur Verfügung mit einem separaten Desinfektionsmittel für eine Reinigung bei der Bedienung. Vor der Aufbereitung des Sitzungszimmers und nach dem Abräumen sind die Hände gründlich zu waschen.

Während den Pausen wird gelüftet. Bei schönem Wetter bleiben die Fenster offen. Mit Ausnahme Besprechungszimmer (Vertraulichkeit, ev. Gebrauch von Schutzmasken vgl. 1.).

Das Personal ist dafür besorgt, dass die WC-Anlagen mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel regelmässig gereinigt werden. Im WC ist ein Desinfektionsmittel bereitzustellen für die Toiletten- brille. Für das Händewaschen sind Handseife und Einwegtücher bereitzustellen.

Die Kanzlei wird wöchentlich von einer Putzfachkraft gereinigt.

4. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN

Massnahmen

Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG und bleiben − wenn immer möglich − zu Hause. Der Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ist in der COVID-19-Verordnung 2 ausführlich geregelt.

Bei der Terminvereinbarung ist darauf hinzuweisen, dass die betreffende Person bestätigen muss, dass sie keine Krankheitssymptome aufweist.

5. COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ

Massnahmen

Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen oder Verlust des Geruchs- und Geschmacksempfinden sind unverzüglich nach Hause zu schicken und anzuweisen, die Vorschriften und Empfehlungen gemäss BAG zu befolgen.

6. BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN

Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleis- ten.

7. INFORMATION

Das Personal wird korrekt über die individuellen Sicherheitsvorkehrungen informiert.

Massnahmen

Falls Schutzmasken getragen werden, sind diese nach Vorgaben des Herstellers zu verwenden.

Vorgängiges Zusenden der Sicherheitsvorkehrungen per Mail.

Aushang der Sicherheitsvorkehrungen beim Eingang.

8. ABSCHLUSS

Dieses Dokument wurde auf Basis der Schutzmassnahmen des WBF/SECO Schutzkonzepte erstellt. Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitern übermittelt und erläutert. Weitere Angaben sind dem Merk- blatt für Arbeitgeber «Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – Coronavirus (COVID-19)» des SECO zu entnehmen.

Bern, 13. Januar 2021 Damke Rechtsanwälte

Protect yourself

weitere Inforamtionen zu Testen, Tracing, Isolation und Quarantäne

Die Regeln «Testen», «Tracing», «Isolation und Quarantäne» dienen dazu, die Infektionsketten von Mensch zu Mensch zu entdecken und zu stoppen. Gemäss aktuellem Wissen können wir so die Ausbreitung des neuen Coronavirus am wirksamstem kontrollieren und weiter eindämmen.

Doch weiterhin gilt: Befolgen Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln. Damit können Sie sich und andere am besten vor einer Ansteckung schützen.

TESTEN

Infektionen früh erkennen: Fühlen Sie sich krank, oder spüren Sie einzelne Symptome? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Beantworten Sie alle Fragen im Online-Check oder am Telefon bestmöglich. Am Ende erhalten Sie eine Handlungsempfehlung und gegebenenfalls die Anweisung, sich testen zu lassen. Bleiben Sie zu Hause bis das Testergebnis vorliegt.

Diese Empfehlungen gelten auch, wenn Sie nur leichte Symptome haben. Denn infizierte Personen sind auch ansteckend, wenn sie sich gesund fühlen.

Die typischen Krankheitssymptome finden Sie hier: Link

TRACING

Infektionsketten identifizieren: Falls der Coronavirus-Test eine Infektion anzeigt, ermitteln die kantonalen Behörden gemeinsam mit der betroffenen Person, mit wem sie bis zwei Tage vor Auftreten der Krankheitssymptome engen Kontakt hatte. Anschliessend informieren die Behörden diese Kontaktpersonen über eine mögliche Ansteckung und das weitere Vorgehen. Dieser Prozess wird Contact Tracing genannt.

Bei einem Restaurantbesuch oder der Teilnahme an öffentlichen Anlässen oder Aktivitäten sollten Sie möglichst Ihre Kontaktdaten hinterlassen. So können die kantonalen Behörden die Infektionsketten rückverfolgen. Erkrankt beispielsweise der Servicemitarbeiter, welcher Sie am Vortag im Restaurant bedient hat, werden Sie die kantonalen Behörden auf Basis der Präsenzliste entsprechend informieren.

Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt. Detailliertere Informationen zu Contact Tracing und App finden Sie hier: Link

ISOLATION UND QUARANTÄNE

Infektionsketten stoppen: Fällt der Coronavirus-Test positiv aus oder hatten Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person, müssen Sie in Isolation beziehungsweise in Quarantäne gehen, damit sich das Virus nicht weiter verbreiten kann. Die kantonale Behörde meldet sich und informiert über das Vorgehen. Weitere Informationen finden Sie hier: Link

Unsere Empfehlung: Halten Sie wo immer möglich Abstand zu anderen Personen. Dies gilt beispielsweise auch bei der Teilnahme an einer Veranstaltung: Wenn Sie sich während dieser strikt an die Abstands- und Hygieneregeln halten, ist keine Quarantäne nötig, wenn eine (unwissentlich) infizierte Person dieselbe Veranstaltung besucht hat. Denn in diesem Fall ist das Risiko einer Infektion viel kleiner.

DIE HYGIENE- UND VERHALTENSREGELN

Abstand halten

Mit dem neuen Coronavirus können Sie sich anstecken, wenn Sie engen und längeren Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Indem Sie den nötigen Abstand (2 Meter) halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung:

  • Halten Sie beim Anstehen Abstand zu den Personen vor und hinter Ihnen (zum Beispiel an der Kasse oder in der Kantine).
  • An Sitzungen: Lassen Sie zwischen den Teilnehmenden einen Stuhl frei.
  • Schützen Sie besonders gefährdete Personen in Ihrem Umfeld durch Abstand.
  • Beachten Sie die Besuchsregeln der Alters- und Pflegeheime sowie der Spitäler.

Abstand halten im öffentlichen Verkehr

Wir empfehlen Ihnen dringend, im ÖV eine Hygienemaske zu tragen, falls der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Umgehen Sie wenn möglich die Pendlerzeiten morgens und abends und nutzen Sie schwächer frequentierte Verbindungen, vor allem wenn Sie in der Freizeit reisen.

Maske tragen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist

Im öffentlichen Raum müssen Sie keine Hygienemaske tragen. Wir empfehlen dies aber in folgenden Situationen:

  • Wenn Sie beispielsweise im ÖV den Abstand von 2 Metern zu anderen nicht einhalten können.
  • Wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder eine Veranstaltung besuchen, bei der im Schutzkonzept das Maskentragen vorgeschrieben ist.

Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Indem Sie Ihre Hände regelmässig mit Seife sorgfältig waschen, können Sie sich schützen. Die Seife macht das Virus unschädlich.

Waschen Sie die Hände, wenn Sie nach Hause kommen, nach dem Schnäuzen, Niesen oder Husten oder bevor Sie essen oder Essen zubereiten.

Sie waschen Ihre Hände richtig, wenn Sie sich die Hände einseifen, bis sie vollständig eingeschäumt sind. Spülen Sie die Hände unter fliessendem Wasser gut ab. Trocknen Sie sie mit einem sauberen Handtuch, wenn möglich mit einem Wegwerf-Papiertuch oder einer einmal benutzbaren Stoffhandtuchrolle.

Zudem sollten Sie beachten, dass Sie am besten keine Ringe tragen oder aber diese vor dem Händewaschen abnehmen und ebenfalls einseifen. Pflegen Sie Ihre Haut mit einer Feuchtigkeitscreme und halten Sie die Fingernägel kurz und sauber.

Händeschütteln vermeiden

Je nachdem, was wir gerade angefasst haben, sind unsere Hände nicht sauber. Ansteckende Tröpfchen aus Husten und Niesen können sich an den Händen befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt. Darum ist es wichtig, das Händeschütteln zu vermeiden. Gegen Ansteckung können wir uns schützen, indem wir:

  • Keine Hände schütteln;
  • Auf Begrüssungsküsse verzichten;
  • Nase, Mund und Augen möglichst nicht berühren.

Gummihandschuhe sind keine Alternative

Das BAG empfiehlt nicht, im Alltag Handschuhe zu benutzen. Sie bieten keinen Schutz vor Ansteckung und vermitteln eine falsche Sicherheit.

In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
Schnäuzen, Niesen, Spucken, Husten: Damit können wir Viren übertragen, wenn wir die Verhaltensregeln nicht beachten.

Wie kann ich das Übertragungsrisiko verringern oder vermeiden?

  • Husten oder Niesen Sie in ein Taschentuch – oder, wenn Sie keines haben, in Ihre Armbeuge.
  • Waschen Sie die Hände nach jedem Husten, Niesen, Schnäuzen und Spucken.
  • Verwenden Sie Papiertaschentücher und benutzen Sie es nur einmal. Dann entsorgen Sie es.

Bei Beschwerden, Krankheitsgefühl oder Symptomen ohne Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus:

Nehmen Sie diese ernst und lassen Sie sich behandeln. Warten Sie nicht zu lange, nehmen Sie Hilfe in Anspruch: Rufen Sie einen Arzt oder eine Ärztin an.

Arbeitgeber müssen besonders gefährdete Personen schützen. Informationen dazu finden Sie hier: Link

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Google Maps. Dazu werden Cookie gespeichert. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzinformationen widerrufen oder anpassen.